Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin, welche aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 3 der Nebenakte 4 Ca 1435/07) seit dem 17.05.2005 bei der Beklagten tätig war, gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung vom 03.01.2007 sowie durch ordentliche, betriebsbedingte Kündigung vom 23.05.2007 zum 30.06.2007.
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