Die Berufung der Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2008 - Az.: 6 Ca 5898/07 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, um Annahmeverzugslohnansprüche für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist sowie um den Weiterbeschäftigungsanspruch und einen hilfsweise durch die Arbeitgeberin gestellten Auflösungsantrag.
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