LAG Brandenburg, vom 24.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 136/03
ArbG Cottbus, vom 19.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2310/02
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung und konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht
BAG, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 2 AZR 24/04
DRsp Nr. 2005/7738
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung und konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht
Orientierungssätze:1. Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen einer betriebsbedingten Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2KSchG gehört die Stilllegung des gesamten Betriebs.2. Das Kündigungsschutzgesetz ist betriebs- und hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz unternehmensbezogen ausgestaltet.3. Die Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz ist nicht konzernbezogen. Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen. Lediglich in Ausnahmefällen kann eine konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht in Frage kommen.
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