Die 1944 geborene Klägerin war seit 1988 bei der Beklagten, einem großen Verlagshaus mit zahlreichen Redaktionen, als Layouterin in Teilzeit (30 Wochenstunden) zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 6.400,00 DM beschäftigt. In dem Redakteurvertrag vom 4. Juli 1988 heißt es ua.:
"§ 1 Tätigkeit
1. Frau S - nachstehend Redakteur genannt - ist Layouterin im Ressort Layout der Redaktion SANDRA und kann für alle im Rahmen der Redaktion anfallenden Layout-Aufgaben eingesetzt werden. ...
§ 11 Schlußbestimmungen
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