I. Arbeitsgericht Urteil vom 27. Januar 1993 Bremen - 7 Ca 7339/92 -,
II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 09. Juni 1994 Bremen - 3 Sa 96/93 -,
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb
BAG, Urteil vom 13.09.1995 - Aktenzeichen 2 AZR 954/94
DRsp Nr. 1996/11844
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb
»1. Die Stillegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes stellt jedenfalls im Zusammenhang mit einer Beendigung der früher gemeinsamen Leitungsstruktur (Führungsvereinbarung) ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine ordentliche Kündigung dar (§ 1 Abs. 2KSchG).2. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer auf den früheren Gemeinschaftsbetrieb bezogenen Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3KSchG.«
Normenkette:
BGB §§ 162, 242 ; KSchG § 1 ;
Tatbestand:
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