Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. September 2010 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung.
Der 1957 geborene Kläger ist britischer Staatsangehöriger. Seinen Wohnsitz hat er in der Bundesrepublik Deutschland, wo er sich auch gewöhnlich aufhält. Seit September 1993 ist er bei den britischen Streitkräften als zivile Arbeitskraft iSv. Art. IX Abs.
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