LAG Frankfurt/Main, vom 30.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 1195/14
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 8929/13
Betriebsänderung und InteressenausgleichSozialplan zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile durch eine BetriebsänderungKeine Vertragsänderungsangebot durch Übersendung eines Fragebogens an den ArbeitnehmerSachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz
BAG, Urteil vom 14.06.2017 - Aktenzeichen 10 AZR 308/15
DRsp Nr. 2017/12262
Betriebsänderung und InteressenausgleichSozialplan zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile durch eine BetriebsänderungKeine Vertragsänderungsangebot durch Übersendung eines Fragebogens an den ArbeitnehmerSachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz
Orientierungssätze:1. Eine Versetzung ist eine Maßnahme im Rahmen einer Betriebsänderung gem. § 3 Abs. 2 IA/SP und keine Sozialplanleistung.2. Auf eine Sozialplanleistung nach dem IA/SP besteht kein Anspruch, wenn der Arbeitnehmer nicht von Maßnahmen des Interessenausgleichs betroffen ist. Es gibt keinen Anspruch darauf, von der dem IA/SP zugrunde liegenden Betriebsänderung betroffen zu sein.3. Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist auch im Revisionsverfahren nach dem Maßstab des § 533ZPO zu entscheiden. Für den Fall, dass sich das Berufungsgericht mit der Frage der "Sachdienlichkeit" nicht beschäftigt hat, besteht eine eigene Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts.
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