Die Klägerin macht als Pfändungsgläubigerin Ansprüche ihres Ehemanns aus einer betrieblichen Ruhegeldzusage der Beklagten zu 1) geltend, die der Beklagte zu 2) als Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Ehemanns der Klägerin - für die Konkursmasse in Anspruch nimmt.
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