Die Parteien streiten über tarifliche Entgeltansprüche.
Der Kläger ist auf der Grundlage eines schriftlichen Anstellungsvertrages vom 27. Juli 1994 (Blatt 7/8 der Akte) bei der Beklagten als technischer Angestellter (Qualitätstechniker) beschäftigt. Eingestuft nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bayerischen Metallindustrie vom 1. Juni 1994 in die Gehaltsgruppe JV/1. Gruppenjahr hatte er in der Vergangenheit jeweils die ausgehandelten tariflichen Gehaltserhöhungen erhalten, in den Jahren 2002 und 2003 allerdings nur mehr teilweise.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|