LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.02.2008
5 Sa 563/07
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 01.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 475/07

Betriebliche Übung bei verschlechternder Tarifregelung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 563/07

DRsp Nr. 2008/14929

Betriebliche Übung bei verschlechternder Tarifregelung

Eine allgemeine betrieblichen Übung, Nicht-Gewerkschaftsmitglieder mit gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmern gleich zu behandeln, ist für den Fall einer anwendbaren verschlechternden Tarifregelung dergestalt zu handhaben, dass für den nicht gewerkschaftsgebunden Arbeitnehmer keine günstigere Regelung gelten kann als für Gewerkschaftsmitglieder.

Normenkette:

BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten sich darüber, ob dem Kläger aufgrund eines vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses noch Sonderzahlungen aus den Jahren 2004 bis 2006 zustehen.

Der Kläger war seit 1989 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis wurden betriebsüblich die Tarifverträge der hessischen und rheinlandpfälzischen Textilindustrie angewandt. Nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen wurde regelmäßig ein Monatsgehalt im Jahr als Sonderzahlung gezahlt.