Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten sich darüber, ob dem Kläger aufgrund eines vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses noch Sonderzahlungen aus den Jahren 2004 bis 2006 zustehen.
Der Kläger war seit 1989 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis wurden betriebsüblich die Tarifverträge der hessischen und rheinlandpfälzischen Textilindustrie angewandt. Nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen wurde regelmäßig ein Monatsgehalt im Jahr als Sonderzahlung gezahlt.
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