1. Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 2011 - 2 Sa 97/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben zu je 1/5 die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine tarifliche Sonderzahlung.
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