A. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Gesamtbetriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fortbildungsmaßnahmen für die beim Arbeitgeber im hauswirtschaftlichen Bereich beschäftigten Arbeitnehmer zusteht.
Der antragstellende Arbeitgeber ist als eingetragener Verein auf bezirklicher Ebene in Kreisverbände unterteilt, deren Einrichtung als selbständige Betriebe geführt werden. Ein mit der Gewerkschaft ÖTV geschlossener "Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen im hauswirtschaftlichen Bereich der Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e.V. ab 1. März 1988" (TV Hauswirtschaft) enthält in § 7 folgende Regelung:
"1. Der/die Arbeitnehmer/in ist berechtigt und auf Verlangen des Arbeitgebers verpflichtet, an berufsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen, die in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt oder des S Institutes (S) veranstaltet werden.
2. Die Arbeiterwohlfahrt verpflichtet sich, Fortbildungsveranstaltungen im erforderlichen Umfang anzubieten.
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