Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 28. September 2011 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.072,40 EUR (in Worten: Eintausendzweiundsiebzig und 40/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. September 2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, an den Kläger beginnend mit dem Monat September 2011 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 79,20 EUR (in Worten: Neunundsiebzig und 20/100 Euro) brutto zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 20 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 80 % zu zahlen.
Die Revision wird zugelassen.
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