AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit
ARST 1977, 116
BB 1977, 497
BetrAV 1977, 65
DB 1977, 681
EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 58
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 18.04.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 322/75
Betriebliche Altersversorgung: Unbilligkeit eines Interessenausgleichs, Geltendmachung von Versorgungsansprüchen
BAG, Urteil vom 13.10.1976 - Aktenzeichen 3 AZR 345/75
DRsp Nr. 2007/24830
Betriebliche Altersversorgung: Unbilligkeit eines Interessenausgleichs, Geltendmachung von Versorgungsansprüchen
»1. Ein Interessenausgleich gemäß § 72BetrVG 1952 ist unbillig und daher unwirksam, soweit er den Verlust von Versorgungsanwartschaften noch nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer vorsieht (Ergänzung von BAG AP Nr. 11 zu § 242BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.