LAG Niedersachsen, vom 25.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 304/05
ArbG Emden - 1 Ca 75/04 - 5.1.2005,
Betriebliche Altersversorgung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung; Prozessrecht - Zusatzversorgung öffentlicher Dienst; arbeitsrechtliches Versorgungsverhältnis und versicherungsrechtliches Durchführungsverhältnis; Gesamtversorgungssystem; Vordienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes; Halbanrechnung; volle Berücksichtigung der Sozialversicherungsrente; Gleichheitssatz; Typisierung und Generalisierung; Bedeutung der Rentnergenerationen; konkrete Billigkeitskontrolle; Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts; Änderung der Dynamisierung der Versicherungsleistungen; Inhaltskontrolle; Eigentumsschutz; Feststellungsklage
BAG, Urteil vom 29.01.2008 - Aktenzeichen 3 AZR 214/06
DRsp Nr. 2008/5939
Betriebliche Altersversorgung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung; Prozessrecht - Zusatzversorgung öffentlicher Dienst; arbeitsrechtliches Versorgungsverhältnis und versicherungsrechtliches Durchführungsverhältnis; Gesamtversorgungssystem; Vordienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes; Halbanrechnung; volle Berücksichtigung der Sozialversicherungsrente; Gleichheitssatz; Typisierung und Generalisierung; Bedeutung der "Rentnergenerationen"; konkrete Billigkeitskontrolle; Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts; Änderung der Dynamisierung der Versicherungsleistungen; Inhaltskontrolle; Eigentumsschutz; Feststellungsklage
Orientierungssätze:1. Die Halbanrechnung von Vordienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die gesamtversorgungsfähige Zeit bei gleichzeitiger Anrechnung der vollen gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgungsbezüge hält sich für die ältere Rentnergeneration (Eintritt des Versorgungsfalles bis zum 31. Dezember 2000) noch im Rahmen einer zulässigen Typisierung und Generalisierung. Insoweit ist Art. 3 Abs. 1GG nicht verletzt. Dies gilt auch für die Renten, die Angehörigen der älteren Rentnergeneration für die Zeit ab 1. Januar 2001 zustehen.
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