Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. September 2011 -
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der außerordentlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (
Der Kläger war lange Jahre bei der Beklagten angestellt.
Er hat Anspruch auf Altersversorgung durch die Beklagte nach den "Regeln der Altersversorgung für Gehaltsempfänger der A" vom 01. Januar 1968 in der Fassung vom 01. Juli 1970 (fortan: Versorgungsordnung). In dieser ist u. a. geregelt:
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