ArbG Köln, vom 27.09.1991 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 7544/90
betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des herrschenden Konzernunternehmens bei Sanierung eines abhängigen Unternehmens
LAG Köln, Urteil vom 21.05.1992 - Aktenzeichen 5 Sa 105/92
DRsp Nr. 2001/14627
betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des herrschenden Konzernunternehmens bei Sanierung eines abhängigen Unternehmens
Entscheidet sich die Konzernobergesellschaft dazu, eine Sanierung des von ihr abhängigen Unternehmens durchzuführen und dieses nicht zu liquidieren, so muss sie auch die hieraus entstehenden Lasten jedenfalls insoweit ohne Inanspruchnahme der Betriebsrentner der Konzerntochter tragen, als sie auch die Sanierung nicht selbst in die Gefahr einer wirtschaftlichen Notlage gerät.
Normenkette:
BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;
Tatbestand:
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