Die Parteien streiten um die Höhe der an die Klägerin zu zahlenden Betriebsrente.
Die am 7. Oktober 1933 geborene Klägerin war vom 31. Oktober 1964 bis zum 31. Oktober 1993 bei der Beklagten beschäftigt. Seit 1. November 1993 bezieht die Klägerin Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von der Beklagten eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 176,30 DM.
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