EzBAT § 1 Versorgungs-TV Teilzeitbeschäftigte Nr. 1
EzBAT § 3 Buchst n (nF) BAT Nr. 10
EzBAT § 8 BAT Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter Nr. 35
LAGE Art 3 GG Nr. 13
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 06.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2094/97
betriebliche Altersversorgung: Anspruch bei geringfügiger Beschäftigung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.1998 - Aktenzeichen 16 Sa 77/98
DRsp Nr. 2002/8347
betriebliche Altersversorgung: Anspruch bei geringfügiger Beschäftigung
1. Übt ein Arbeitnehmer (hier: Musiklehrer) neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1SGB IV bei einer Kirchengemeinde aus, besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers aus dieser Tätigkeit auf Versicherung bei einer (kirchlichen) Zusatzversorgungseinrichtung.2. Die Herausnahme der geringfügig Beschäftigten aus der Zusatzversorgung ist kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs. 1GG (im Anschluss an BAG NZA 1996, 992 - DRsp-ROM Nr. 1996/28402 -).