LAG Stuttgart, vom 20.08.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 60/76
Betriebliche Altersversorgung: Anfechtbarkeit der Übertragung von Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer
BAG, Urteil vom 16.06.1978 - Aktenzeichen 3 AZR 783/76
DRsp Nr. 2007/14705
Betriebliche Altersversorgung: Anfechtbarkeit der Übertragung von Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer
»Überträgt ein Arbeitgeber die Rechte aus einer Rückdeckungsversicherung, die zur Finanzierung einer Versorgungszusage geschlossen wurde, dem begünstigten Arbeitnehmer unter der aufschiebenden Bedingung, daß ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt wird, so ist eine solche Forderungsabtretung in der Regel als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (KO §§ 29 ff). Ob sie sogar als Gesetzesumgehung nichtig ist, bleibt unentschieden.«
Normenkette:
BGB § 242 ; KO § 30 ;
Hinweise:
Anmerkung: Uhlenbruck, AP Nr. 4 zu § 30KO
Vorinstanz: LAG Stuttgart, vom 20.08.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 60/76
Fundstellen
AP Nr. 4 zu § 30 KO
ARST 1978, 184
BB 1978, 1363
BetrAV 1978, 228
DB 1978, 1843
EzA § 30 KO Nr. 1
VersR 1979, 434
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