Die Parteien streiten darüber, nach welchem Tarif und zu welchem Anteil die Beklagte Beiträge zum Beamtenversicherungsverein abzuführen hat.
Die Klägerin ist am 9. Januar 1967 geboren. Zum 1. Januar 1988 wurde sie bei der Beklagten als Sachbearbeiterin/Kredit eingestellt. Für das Arbeitsverhältnis maßgeblich ist ein Anstellungsvertrag vom 10. Dezember 1987, der auszugsweise lautet:
"...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|