Im Revisionsverfahren streiten noch die Klägerin zu 2) (künftig: Klägerin) und die Beklagte darüber, nach welchem Tarif und zu welchem Anteil die Beklagte Beiträge zum Beamtenversicherungsverein abzuführen hat.
Die Klägerin ist am 22. Mai 1952 geboren. Zum 1. Mai 1990 wurde sie bei der Beklagten als teilzeitbeschäftigte Datenerfasserin eingestellt. Für das Arbeitsverhältnis maßgeblich ist ein Anstellungsvertrag vom 30. April/6. Mai 1990, der auszugsweise lautet:
"§ 4 Betriebliche Altersversorgung
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