OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 30.01.2014
OVG 60 PV 20.12
Normen:
PersVG Berlin § 87 Nr. 1; PersVG Berlin § 90 Nr. 10; SGB II § 16d Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen VG 61 K 10.12 PVL Berlin

Beteiligung des Personalrats bei Einstellung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten (Ein-Euro-Jobs) in der Dienststelle

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2014 - Aktenzeichen OVG 60 PV 20.12

DRsp Nr. 2014/9739

Beteiligung des Personalrats bei Einstellung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle

Der Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle unterliegt der Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen auch dann, wenn sich der Dienststellenleiter zu deren Vermittlung und Anleitung eines freien Trägers bedient.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. November 2012 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PersVG Berlin § 87 Nr. 1; PersVG Berlin § 90 Nr. 10; SGB II § 16d Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Im Streit ist das Beteiligungsrecht des Antragstellers beim Einsatz von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, denen im Bezirksamt Neukölln von Berlin Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) zusätzlich zum Arbeitslosengeld II geboten werden ("Ein-Euro-Jobs").

1. 2.