Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. November 2012 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Streit ist das Beteiligungsrecht des Antragstellers beim Einsatz von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, denen im Bezirksamt Neukölln von Berlin Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) zusätzlich zum Arbeitslosengeld II geboten werden ("Ein-Euro-Jobs").
1. 2.
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