Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.07.2019 -
Auf den Hilfsantrag der Schwerbehindertenvertretung wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin die Schwerbehindertenvertretung vor schriftlicher Mitteilung und Erläuterung der
Im Übrigen wird der Antrag der Schwerbehindertenvertretung abgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegenüber der antragstellenden Schwerbehindertenvertretung, diese vor Bekanntgabe einer tariflichen Leistungsbeurteilung gegenüber schwerbehinderten Menschen oder ihnen Gleichgestellten zu beteiligen.
1. 2.
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