Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. November 2017 - M 21 S 17.3648 - wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin steht als Posthauptsekretärin (Besoldungsgruppe A8) im Dienst der Antragsgegnerin und war bei der Deutschen Telekom AG (DTAG) zuletzt als Sicherheitsmitarbeiterin (Bewertung A7m) bei der Organisationseinheit Vivento/ Telekom Placement Services (TPS) in M. beschäftigt. Seit September 2013 wurde die Antragstellerin, der ab 2012 ein Grad der Behinderung von 30 bescheinigt wurde, antragsgemäß einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
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