Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu 1) 69 832 461,74 Euro, dem Kläger zu 2) 13 936 949,63 Euro und dem Kläger zu 3) 21 226 600,92 Euro jeweils nebst Zinsen hierauf in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 5. August 2014 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über einen finanziellen Ausgleich für das sog Bildungs- und Teilhabepaket.
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