SG Heilbronn, vom 30.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RJ 3002/00
Beteiligtenwechsel durch Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Sozialversicherungsabkommens am 1.6.2006
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen L 10 R 739/04
DRsp Nr. 2007/20000
Beteiligtenwechsel durch Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Sozialversicherungsabkommens am 1.6.2006
1. Die Deutsche Rentenversicherung Unterfranken ist auf Grund des zum 01.06.2006 in Kraft getretenen deutsch-rumänischen Sozialversicherungsabkommens bei am 1.6.2006 anhängigen sozialgerichtlichen Verfahren über einen Rentenanspruch mit rumänischen Versicherungszeiten in die Rechtsposition des ursprünglich beklagten Rentenversicherungsträgers eingetreten, was die ergangenen Bescheide und die Stellung im Rechtsstreit betrifft.
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