LAG Köln - Beschluss vom 22.08.2018
9 TaBV 14/18
Normen:
ZPO § 239; ZPO § 240;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 107/17

Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats nach Ablauf der Amtszeit

LAG Köln, Beschluss vom 22.08.2018 - Aktenzeichen 9 TaBV 14/18

DRsp Nr. 2018/13664

Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats nach Ablauf der Amtszeit

1. Die Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats endet mit Ablauf der Amtszeit. 2. Ein zu diesem Zeitpunkt rechtshängiges Arbeitsgerichtsverfahren ist bis zur Neuwahl eines Betriebsrats auszusetzen.

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird ausgesetzt. Der Anhörungstermin vom wird aufgehoben.

Normenkette:

ZPO § 239; ZPO § 240;

Gründe