I.
Die Parteien streiten um Schadenersatzansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnissen. Der Beklagte, wohnhaft im Bezirk des Arbeitsgerichts Weiden, Kammer Schwandorf, Gerichtstag Amberg, war bei der Klägerin, die ihren Sitz im Bereich des ArbG Nürnberg hat, als Bauleiter beschäftigt. Er war an verschiedenen Orten eingesetzt, arbeitete aber zu etwa 40 % seiner Arbeitszeit im Büro der Klägerin. Die Klägerin macht Schadenersatzansprüche wegen vertragswidrigen Verhaltens des Beklagten auf einer Baustelle in S. geltend.
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