Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.000 EUR und für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 EUR festgesetzt.
I.
Es ist der Streitwert für ein zwischenzeitlich abgeschlossenes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz festzusetzen.
Am 11. und 12.07.2011 führte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei dem Ambulanten Pflegeservice L GmbH, L (im Folgenden Pflegeheim), die über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Antragsgegnern verfügte, eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI durch.
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