Auf die Berufungen der Parteien und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden jeweiligen Rechtsmittel wird das am 18.09.2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Unter teilweiser Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 18.09.2014 (
werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 25.504,08 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2009 zu zahlen,
2. II. III. IV.
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