I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 4. Juni 2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für in den Monaten Juni 2019, Juli 2019, August 2019 und September 2019 in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens geleistete Arbeitsstunden weitere Zuschläge in Höhe von insgesamt 788,42 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 183,53 Euro ab dem 1. August 2019,
aus weiteren 211,40 Euro ab dem 1. September 2019,
aus weiteren 253,03 Euro ab dem 1. Oktober 2019 und
aus weiteren 140,46 Euro ab dem 1. November 2019,
zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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