Die sofortige Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2017-
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Betriebsrat begehrt die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen die sich aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Oktober 2012 -
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