1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2010 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20. August 2009 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis des Klägers die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG (Tarifstand: 30. November 2008) Anwendung finden.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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