ArbG Siegburg, vom 26.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5066/03
Bestimmtheit des Titels zur Vollstreckung der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen
LAG Köln, Beschluss vom 16.12.2004 - Aktenzeichen 3 (7) Ta 358/04
DRsp Nr. 2005/4544
Bestimmtheit des Titels zur Vollstreckung der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen
»Ein Titel ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus Urteilstenor, -tatbestand und Entscheidungsgründen der Inhalt des zu vollstreckenden Anspruchs zweifelsfrei ergibt (hier: Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen).«