Zu Recht hat das Arbeitsgericht die von der Antragstellerin beantragten Zwangsmittel zur Erzwingung der sich nach Auffassung der Antragstellerin aus dem Vergleich ergebenden Verpflichtung, die Antragstellerin mit anderen Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und ihrer Eignung zu betrauen, die ihrer bisherigen Position vergleichbar sind, und zwar entsprechenden Vertragsbedingungen gemäß Vertrag vom 22.02.1991 und den ergänzenden Vertragsbedingungen, zurückgewiesen. Der Titel ist zu unbestimmt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|