Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. März 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten über Schadensersatz wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld im Rahmen der Errichtung von Windkraftanlagen in W. und L. im Jahr 2013.
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