Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Suhl vom 13.1.2023 -
Die weitergehenden Anträge auf Herausgabe, hilfsweise Einsicht in Unterlagen aus dem Schriftsatz vom 22.2.2024 werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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