LAG München - Beschluss vom 08.04.2008
6 Sa 764/07
Normen:
ZPO § 41; ZPO § 42; ZPO § 584; EMRK Art. 6 Abs. 1;
Fundstellen:
AuR 2010, 341
Vorinstanzen:
ArbG München, - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 6244/90

Besorgnis der Befangenheit bei Nichtigkeitsklage; begründeter Befangenheitsantrag bei früherer erfolgreicher Richterablehnung

LAG München, Beschluss vom 08.04.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 764/07

DRsp Nr. 2010/15004

Besorgnis der Befangenheit bei Nichtigkeitsklage; begründeter Befangenheitsantrag bei früherer erfolgreicher Richterablehnung

1. Es besteht kein gesetzlicher Ausschlussgrund nach Art. 6 Abs. 1 EMRK, wenn ein Richter des Erstverfahrens über eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage zu befinden hat. 2. Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters im Wiederaufnahmeverfahren können sich jedoch für die Partei dann ergeben, wenn bereits in einem früheren Verfahren ein gegen diesen Richter angebrachtes Ablehnungsgesuch als begründet angesehen worden war.

Das Ablehnungsgesuch des Klägers vom 23.08.2007 gegen den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht wird für begründet erklärt.

Normenkette:

ZPO § 41; ZPO § 42; ZPO § 584; EMRK Art. 6 Abs. 1;

Gründe: