Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 03.09.2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Kündigungen. Der Kläger beruft sich unter anderem auf den besonderen Kündigungsschutz nach §
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