BSG - Urteil vom 11.07.2000
B 1 A 3/99 R
Normen:
BesVNGBesVNG 2 Art. 8 § 1 Abs. 6; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 ; SGB VII § 114 Abs. 1 Nr. 2, § 144 S. 1, § 147 Abs. 2, § 147 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 25.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 354/97

Besoldungsrahmen bei der Geschäftsführerbesoldung in einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Verfassungsmäßigkeit

BSG, Urteil vom 11.07.2000 - Aktenzeichen B 1 A 3/99 R

DRsp Nr. 2001/3843

Besoldungsrahmen bei der Geschäftsführerbesoldung in einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Verfassungsmäßigkeit

1. Durch die Vorschrift des Art. 8 § 1 BesVNG 2 wird die Genehmigung einer gem § 144 SGB VII beschlossenen Besoldungsanhebung bzgl der Geschäftsführerbesoldung eines Geschäftsführers einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über den gesetzlich festgelegten Zuordnungsrahmen hinaus nicht zugelassen. 2. Seit den Festlegungen im 2. BesVNG von 1975 haben sich die für die Dienstpostenbewertung maßgebenden Umstände nicht so verändert, daß die Gesamtregelung inzwischen verfassungswidrig sein könnte. 3. Durch eine Veränderung der tatsächlichen Rahmenbedingungen kann Verfassungswidrigkeit nicht schon dann angenommen werden, wenn ein Eingreifen des Gesetzgebers gerechtfertigt wäre, um das Besoldungsgefüge entsprechend der ursprünglichen Gewichtung der für die Bedeutung der Versicherungsträger im Verhältnis zueinander maßgeblichen Merkmale an die inzwischen geänderten Verhältnisse anzupassen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BesVNGBesVNG 2 Art. 8 § 1 Abs. 6; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 ; SGB VII § 114 Abs. 1 Nr. 2, § 144 S. 1, § 147 Abs. 2, § 147 Abs. 4 ;

Gründe: