LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.02.2007
4 Sa 791/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 ; BGB § 611 Abs. 3 ; TVÜ-KVA § 11 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 15.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 781/06

Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit - mittelbare Geschlechtsdiskriminierung durch Leistungsausschluss

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 791/06

DRsp Nr. 2007/18014

Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit - mittelbare Geschlechtsdiskriminierung durch Leistungsausschluss

1. § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA ist derart auszulegen, dass alle Beschäftigten, die bereits vor dem 01.10.2005 (also vor dem Inkrafttreten des TVöD und somit dem Anwendungsbereich des BAT-VKA) tätig waren, einen erhöhten Ortsklassenzuschlag (kinderbezogene Entgeltbestandteile) als Besitzstandszulage erhalten, deren Höhe sich nach der tarifvertraglichen Regelung (BAT-VKA) richten soll.2. Eine Ausnahme wird nur für diejenigen Mitarbeiter gemacht, bei denen die Kindergeldzahlung nach dem 01.10.2005 unterbrochen wird, ohne dass die Unterbrechung nach der Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder Wehrübungen sowie der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres erfolgte.3. Sofern in § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA auf die im September 2005 nach dem BAT zustehenden Höhe der kinderbezogenen Entgeltbestandteile Bezug genommen wird, handelt es sich nur um eine die Berechnungsmethode betreffende Regelung, durch die (beispielsweise) sichergestellt werden soll, dass Angestellte, deren Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, nicht den gesamten kinderbezogenen Bestandteil (erhöhten Ortsklassenzuschlag) erhalten.