Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin auch über den 01.07.2004 eine Reisekostenpauschale zusteht.
Die 31-jährige Klägerin ist seit dem 01.07.2000 bei der Beklagten im Außendienst tätig. Der unter dem 27.06.2000 geschlossene Anstellungsvertrag enthält u. a. folgende Regelungen:
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