LSG Bayern - Beschluss vom 19.02.2018
L 11 AS 100/18 B
Normen:
SGG § 172;

Beschwerde; Jobcenter; einstweiliger Rechtsschutz; verworfen; Beschwerdeverfahren

LSG Bayern, Beschluss vom 19.02.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 100/18 B

DRsp Nr. 2018/10239

Beschwerde; Jobcenter; einstweiliger Rechtsschutz; verworfen; Beschwerdeverfahren

Unzulässige Beschwerde.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Normenkette:

SGG § 172;

Gründe

Am 08.01.2018 hat der Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz beim (örtlich unzuständigen) Sozialgericht München (SG) begehrt. Das SG hat ihn mit Schreiben vom 09.01.2018 (zugestellt am 15.01.2018) zur beabsichtigten Verweisung angehört und mit Beschluss vom 25.01.2018 den Rechtsstreit an das Sozialgericht Nürnberg verwiesen.

Mit Schreiben vom 11.01.2018 - eingegangen beim Bayer. Landessozialgericht (LSG) am 19.01.2018 - hat er "Berufung" zum LSG erhoben. Das Schreiben des Beschwerdeführers kann sich daher nicht gegen den Beschluss vom 25.01.2018 richten, sondern allenfalls gegen die vorherige Anhörung.