1. Auf die Beschwerde der DRV Bund vom 20. September 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 20. August 2019 (Az.
2.
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Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der DRV Bund (Vers.-Nr. b...) zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 0,0099 Entgeltpunkten auf dessen Konto bei der DRV Berlin-Brandenburg (Vers.-Nr.a...), bezogen auf den 28. Februar 2019, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der DRV Bund (Vers.-Nr. b...) zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 7,2759 Entgeltpunkten/Ost auf dessen Konto bei der DRV Berlin-Brandenburg (Vers.-Nr. a...), bezogen auf den 28. Februar 2019, übertragen.
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