Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 03. August 2020 geändert und der Streitwert auf 0 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 03. August 2020 ist gemäß §§ 172, 173, 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. §
Nach §
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