Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird die Streitfestsetzung des Sozialgerichts Kiel im Urteil vom 15. Januar 2015 geändert und der Streitwert für das Verfahren bis zum 31. Januar 2012 auf 49.956,63 EUR und ab 1. Februar 2012 auf 12.632,64 EUR festgesetzt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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