Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2023 -
Die "Revision/Sofortige Beschwerde", "Fortsetzungsbeschwerde/Anschussbeschwerde" gegen das vorgenannte Urteil werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger hat gegen das vorbezeichnete Urteil des LSG mit einem von ihm selbst unterzeichneten Schreiben vom 28.11.2023, welches nach Weiterleitung durch das LSG am 14.12.2023 beim
II
Der Kläger kann, worauf er bereits durch die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils ausdrücklich hingewiesen worden ist, die Nichtzulassungsbeschwerde wirksam nur durch beim
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|