Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.11.2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, weil der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 10.11.2014 bereits kraft Gesetzes die Berufung mit dem in der Beschwerde formulierten Ziel zulassungsfrei zusteht.
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