Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.06.2014 - S
I.
Die Kläger wenden sich gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts, mit dem ihre Klage gegen die Anrechnung aufgrund einer Aufrechnung tatsächlich nicht ausgezahlten Kindergeldes als bedarfsminderndes Einkommen nach dem SGB II abgewiesen worden ist.
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